Einsparung von Energiekosten durch neue Gebäudedämmung, hellere Räume und besserer Lärmschutz mit neuen Fenstern: Für umfassende Sanierungen können Sie die Unterstützung durch Fördermittel der KfW, einer staatlichen Förderbank, beantragen. Das Besondere: Sie können diese Förderungen auch mit anderen Darlehen kombinieren, sodass Sie die Kosten Ihres Modernisierungsvorhabens einfach und unkompliziert aufteilen können.
Modernisierungsvorhaben mit günstigen Fördermitteln vom Staat umsetzen
Welche KfW-Programme gibt es für die Modernisierung?
Die wichtigsten Programme der KfW im Bereich Sanierung haben wir nachfolgend für Sie aufgeführt.
Barrierefreies Wohnen ist im Alter besonders wichtig. Die Umbaumaßnahmen können jedoch teuer werden und sind eine zusätzliche Belastung für den Eigentümer. Mit dem Programm profitieren Sie als Privatperson von einer vollumfänglichen Förderung Ihres zinsvergünstigten förderfähigen Darlehens bis 50.000 Euro pro Wohneinheit – unabhängig von Alter und Familienstand.
Seit 1.4.2016 werden auch die Umbaumaßnahmen zum Einbruchschutz gefördert, sodass Sie auch für diese Sanierung eine Unterstützung erhalten.
Das KfW-Programm 159 richtet sich an diejenigen, die Maßnahmen zur Barrierereduzierung oder zum Einbruchschutz umsetzen möchten. Auch beim Kauf von umgebautem Wohnraum können Sie von diesem KfW-Programm profitieren.
Was sind die Vorteile des KfW-Programms 159?
- ab 2,84% effektiver Jahreszins (Stand 03.02.2023)
- bis zu 50.000€ Finanzierungssumme
Alternativ zur vollumfänglichen Förderung können Sie ein Zuschussprogramm in Anspruch nehmen. Dieses eignet sich für private Eigentümer, die Umbaumaßnehmen zur Barrierereduzierung anstreben oder entsprechend umgebauten Wohnraum kaufen möchten.
- Förderkredit ab 0,43 % effektiver Jahreszins für Sanierung, Neubau und Kauf (Stand 03.02.2023)
- Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
- Weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
- Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
Das ist neu in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Serielle Sanierung: Neu - Sie erhalten bis zu 15 % Extra-Tilgungszuschuss.
- Worst Performing Building: Der Tilgungszuschuss ist von 5 % auf 10 % gestiegen und gilt nun auch für das Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse.
- Eigenleistungen: Wir fördern jetzt auch Materialkosten.
- Stromversorgung: Anlagen wie Photovoltaik oder Windkraft sowie Stromspeicher werden nicht mehr gefördert.
- Erneuerbare-Energien-Klasse: Sie decken mindestens 65 % des Gebäude-Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien.
Was leistet das Zuschussprogramm der KfW?
- Maßnahmen zur Barrierereduzierung: bis zu 6.250€ Zuschuss je Wohneinheit (455-B)
Bitte keine Anträge mehr zum Zuschuss Barrierereduzierung (455-B) stellen – die Fördermittel sind erschöpft.
Der Zuschuss wird finanziert aus Mitteln des Bundeshaushaltes. Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bereits ausgeschöpft. Daher können Sie keine Anträge mehr für den Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) stellen.
Sie wollen Barrieren in Ihrer Wohnung reduzieren? Dann nutzen Sie dafür den Kredit Altersgerecht Umbauen (159).
Bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen
Haben Sie schon eine Zusage/Antragsbestätigung erhalten? Dann ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert.
- Maßnahmen ausschließlich zum Einbruchschutz: bis zu 1.600€ Zuschuss je Wohneinheit (455-E)
Bitte keine Anträge mehr zum Zuschuss Einbruchschutz (455-E) stellen – die Fördermittel sind erschöpft
Der Zuschuss wird finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Fördermittel stehen nicht mehr zur Verfügung. Ab sofort können Sie daher keine Anträge mehr zum Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) stellen.
Sie wollen sich vor Einbruch schützen? Dann nutzen Sie dafür den Kredit Altersgerecht Umbauen (159).
Zugesagte Anträge sind nicht betroffen:
Haben Sie schon eine Zusage/Antragsbestätigung erhalten? Dann ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert.
Der Mindestinvestitionsbetrag, um eine Bezuschussung durch die KfW zu erhalten, liegt bei 500€.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Zur Beantragung und Fragen rund zu den hier aufgeführten KfW-Darlehen wenden Sie sich einfach an unsere Mitarbeiter – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Weitere Informationen und Förderprogramme finden Sie direkt bei der KfW:
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